Winterdienst für Privatgrundstücke
Räumen und Streuen von Gehwegen, Einfahrten und Hofflächen – zuverlässig, damit Sie Ihrer Räum- und Streupflicht sicher nachkommen.
Schnee- und Eisfreiheit für Ihr Grundstück oder Firmengelände. Wir übernehmen Räumen und Streuen für Privat- und Gewerbekunden in Lübeck und Umgebung – auf Wunsch mit festem Saisonvertrag.
Ob einzelner Einsatz oder feste Saisonbetreuung – wir sorgen dafür, dass Gehwege, Einfahrten und Parkplätze sicher begehbar bleiben.
Räumen und Streuen von Gehwegen, Einfahrten und Hofflächen – zuverlässig, damit Sie Ihrer Räum- und Streupflicht sicher nachkommen.
Parkplätze, Zufahrten und Firmengelände werden termingerecht geräumt – für sicheren Betriebsablauf und zufriedene Kunden und Mitarbeiter.
Fester Räum- und Streuplan für die gesamte Wintersaison. Ein Ansprechpartner, ein Preis, keine Überraschungen.
Kurzfristiger Bedarf, z. B. bei plötzlichem Schneefall? Wir sind auch spontan erreichbar.
Wir sind in Lübeck und der näheren Umgebung für Sie im Einsatz, unter anderem in:
Ihr Ort ist nicht dabei? Fragen Sie uns gerne – wir prüfen individuell, ob eine Betreuung möglich ist.
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Räum- und Streupflicht in Lübeck.
Ja. Nach der städtischen Satzung sind Grundstückseigentümer verpflichtet, die angrenzenden Gehwege zu räumen und zu streuen. Kommt es bei Nichtbeachtung zu einem Unfall, haftet in der Regel der Eigentümer. Wir übernehmen diese Pflicht zuverlässig für Sie.
Üblich sind werktags etwa 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen meist etwas später beginnend. Die genauen Zeiten regelt die örtliche Straßenreinigungssatzung – wir richten unsere Einsatzzeiten danach aus.
Die Kosten hängen von Flächengröße, Häufigkeit und Vertragsart ab (Einzelauftrag oder Saisonvertrag). Nach einer kurzen Anfrage erhalten Sie ein individuelles, unverbindliches Angebot.
Ein Saisonvertrag deckt die gesamte Wintersaison ab, meist von November bis März. Vorteil: fester Preis, garantierter Einsatz bei jedem Wetterereignis und kein eigener Organisationsaufwand.
Grundsätzlich haftet der Grundstückseigentümer, bei vermieteten Objekten oft der Mieter, sofern die Pflicht vertraglich übertragen wurde. Mit einem beauftragten Winterdienst wird diese Pflicht zuverlässig erfüllt.
Ja, wir betreuen neben Privatgrundstücken auch Gewerbeflächen, Parkplätze und Zufahrten für Unternehmen.
Lübeck sowie umliegende Gemeinden wie Bad Schwartau, Stockelsdorf, Reinfeld, Ratekau und Bad Oldesloe. Ist Ihr Ort nicht dabei, sprechen Sie uns einfach an.
Ja, unsere Leistungen sind über eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert.
Rufen Sie uns direkt an oder senden Sie uns Ihre Anfrage über das Formular – wir melden uns schnellstmöglich.
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✉️ info@winterdienst-lübeck.de
📍 Margaretha-Jenisch-Ring 7, 23556 Lübeck