Räum- und Streupflicht in Lübeck: Das müssen Eigentümer wissen
Wer in Lübeck ein Grundstück besitzt, ist im Winter nicht nur für die eigene Einfahrt verantwortlich – sondern meist auch für den angrenzenden öffentlichen Gehweg. Was das konkret bedeutet, lesen Sie hier.
Wer muss räumen und streuen?
Grundsätzlich ist die Stadt bzw. der Straßenbaulastträger für die Reinigung öffentlicher Gehwege zuständig. In der Praxis übertragen Kommunen diese Pflicht per Satzung jedoch auf die angrenzenden Grundstückseigentümer – so auch in Lübeck. Das bedeutet: Als Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung mit direktem Gehweg-Anschluss sind Sie verpflichtet, diesen Gehweg bei Schnee- und Eisglätte zu räumen und rutschsicher zu streuen. Bei vermieteten Objekten kann diese Pflicht per Mietvertrag oder Hausordnung auf die Mieter übertragen werden – verantwortlich bleibt aber letztlich der Eigentümer, wenn die Übertragung nicht sauber geregelt ist.
In welchem Zeitraum gilt die Pflicht?
Die genauen Zeiten regelt die Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Lübeck. Üblich ist ein Zeitfenster werktags von etwa 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen meist mit späterem Beginn (z. B. 8 oder 9 Uhr). Wichtig: Die Pflicht gilt nicht nur einmalig am Morgen – bei anhaltendem Schneefall oder erneuter Glätte muss im Laufe des Tages nachgeräumt werden.
Was genau muss geräumt werden?
In der Regel muss ein ausreichend breiter Streifen des Gehwegs geräumt werden, damit sich zwei Personen gefahrlos begegnen können – meist wird eine Mindestbreite von etwa einem Meter als Richtwert genannt. Bei Glätte muss zusätzlich mit abstumpfenden Mitteln gestreut werden; reines Salz ist in vielen Kommunen aus Umweltgründen nur eingeschränkt erlaubt, Splitt oder Sand sind meist die vorgeschriebene Alternative. Die genauen Vorgaben finden Sie in der örtlichen Satzung.
Was passiert bei Nichteinhaltung?
Kommt es auf einem ungeräumten oder nicht gestreuten Gehweg zu einem Sturz, haftet in der Regel der zur Räumung Verpflichtete – im schlimmsten Fall mit Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen. Zusätzlich drohen in manchen Fällen Bußgelder wegen Verstoßes gegen die Satzung. Gerade bei stark frequentierten Gehwegen (z. B. vor Geschäften oder Mehrfamilienhäusern) ist das Risiko entsprechend höher.
Die einfachste Lösung: Winterdienst beauftragen
Viele Eigentümer sind im Winter beruflich unterwegs oder körperlich nicht in der Lage, frühmorgens zuverlässig zu räumen. Mit einem beauftragten Winterdienst wird die Pflicht zuverlässig erfüllt – ohne dass Sie selbst bei jedem Wetterumschwung aktiv werden müssen. Wir übernehmen das Räumen und Streuen für Privatgrundstücke und Gewerbeflächen in Lübeck und Umgebung, wahlweise als Einzelauftrag oder als Saisonvertrag für die komplette Wintersaison.